Allgemeine Geschäftsbedingungen „rHUNDumFIT“

A. Allgemeines

1. Die “Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind auf Anmeldung und Teilnahme an den Trainings-,  und Beratungsangeboten von “rHUNDumFIT” anzuwenden.
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2. Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber gleichzeitig der Tierhalter ist.

B. Geltungsbereich

1. „rHUNDumFIT“ erbringt sämtliche Dienstleistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Buchung geltende Fassung, die auf der Homepage von “rHUNDumFIT” unter www.rhundumfit.at zu lesen ist.

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2. „rHUNDumFIT“ ist berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils neuen AGB werden erst für neu durchgeführte Buchungen wirksam. Für bereits erfolgte Buchungen gilt die jeweils gültige Fassung.

C. Vertragsangebot, Vertragsabschluss

1. Sämtliche Angebote von „rHUNDumFIT“ sind freibleibend.

2. Der Vertrag für Beratungs- und Einzelstunden kommt nach individueller Vereinbarung zustande und ist grundsätzlich verbindlich.

3. Im Einzelcoaching sind Trainingsplanvorschlag und Trainingseinheiten unverbindlich. Wenn der Trainingsplanvorschlag vom Auftraggeber angenommen wird, ist dieser Trainingsplan gültig und verbindlich.

D. Vertragsgrundlagen

1. „rHUNDumFIT“ verpflichtet sich zu einem freundlichen und respektvollen Umgang mit den Tieren unter Beachtung des Tierschutz- und Tierhaltegesetzes, sowie dessen Nebenbestimmungen. Dies wird auch vom der Auftraggeber erwartet.

2. Falls „rHUNDumFIT“ durch unerwartete Vorkommnisse gebuchte Termine oder Vereinbarungen nicht oder nur teilweise erfüllen kann, ist „rHUNDumFIT“ verpflichtet, einen Ersatztermin anzubieten.

3. Bei Versäumnis der Teilnahme an einem gebuchten Trainingsangebot ohne frühzeitige Abmeldung kann keine Rückerstattung erfolgen.

4. Der Auftraggeber versichert gegenüber „rHUNDumFIT“, dass das teilnehmende Tier sein/ihr Eigentum ist. Anderenfalls gibt er dies bekannt.

5. Der Auftraggeber versichert gegenüber „rHUNDumFIT“, dass das teilnehmende Tier frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist.

6. Der Auftraggeber versichert gegenüber „rHUNDumFIT“, dass das teilnehmende Tier die jährlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat. Eine Kopie des Impfpasses kann während dem Training verlangt werden.

7. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet „rHUNDumFIT“ über jede vorliegende Erkrankung oder den Verdacht einer bestimmten Erkrankung (chronisch oder akut), sowie über die bekannten charakterlichen, körperlichen und gesundheitlichen Besonderheiten des Tieres zu informieren.

8. Bei einer z.B. aufgrund von Krankheit verursachten Verhinderung des Auftraggebers an der Teilnahme besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin und es können keine Kosten rückerstattet werden, außer wenn der Termin frühzeitlich verschoben oder abgesagt wurde.

9. Im Falle der persönlichen Verhinderung des Auftraggebers kann eine andere Person mit dem angemeldeten Tier teilnehmen.

10. „rHUNDumFIT“ ist berechtigt, alle Daten des Auftraggebers elektronisch zu speichern. „rHUNDumFIT“ wird diese Daten nicht an Dritte weiterleiten. Ausgenommen hiervon sind lediglich staatliche Stellen, denen gegenüber „rHUNDumFIT“ zur Auskunft verpflichtet ist.

E. Haftung durch „rHUNDumFIT“

1. Die Haftung durch „rHUNDumFIT“ ist mit Ausnahme von Personenschäden grundsätzlich nur auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

2. Für Schäden, die das Tier während des Trainings oder der Beratung dritten Personen, Tieren oder fremden Gegenständen zufügt, sowie für Bissverletzungen oder Verletzungen durch Sturz haftet, mit Ausnahme aufgrund fahrlässigen Verhaltens  ausschließlich der Auftraggeber.

3. Falls das Tier während des Trainings  erkrankt oder verletzt werden sollte, ist, mit Ausnahme aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens durch den Trainer, eine Haftung durch „rHUNDumFIT“ ausgeschlossen.

4. Ein Freilauf ohne Maulkorb und im Rahmen eines Trainings geschieht ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Auftraggebers.

5. Erlaubt der Auftraggeber seinem Hund den Freilauf mit anderen Hunden, so ist er sich den damit verbundenen Risiken, die auf Grund der Gruppenhaltung und des Kontaktes mit anderen Hunden entstehen können bewusst und kann im Schadensfall keine Ansprüche an „rHUNDumFIT“ stellen.

6. Die Teilnahme an sämtlichen Trainings- und Seminarangeboten erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko.

F. Haftung durch den Auftraggeber

1. Während des Trainings bleibt der Auftraggeber Tierhalter.

2. Der Auftraggeber haftet in jedem Fall für sein Tier. „rHUNDumFIT“ übernimmt keinerlei Haftung.

3. Nicht versicherte Hunde dürfen von „rHUNDumFIT“ vom Training ausgeschlossen werden.

4. Der Auftraggeber ist verpflichtet „rHUNDumFIT“ in vollem Umfang über den gesundheitlichen Zustand, alle vorhandenen Krankheiten und Einschränkungen in Kenntnis zu setzen, sowie die eventuell auftretenden Risiken, die mit dem Training verbunden sind, mitzuteilen. Dies betrifft auch die etwaige oder bevorstehende Läufigkeit einer Hündin.

5. Beim bewussten Verschweigen von Untugenden oder Krankheiten gehen alle hieraus entstehenden Schäden in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers.

„rHUNDumFIT“ übernimmt keine Haftung für Schäden und gesundheitliche Folgen, die aufgrund unvollständiger Information durch den Auftraggeber entstanden sind.

6. Der Auftraggeber haftet ausschließlich für sämtliche Schäden, die sein Tier während des Trainings verursacht.

7. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die Dritten infolge von Krankheiten seines Tieres zugefügt werden.

8. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Übernahme sämtlicher Kosten aufgrund etwaiger Schäden, welche das Tier während des Trainings oder der Beratung verursacht.

G. Leistungen

1. „rHUNDumFIT“ ist bemüht Termine pünktlich und zuverlässig einzuhalten und hat im Falle von Verzögerungen oder unvorhergesehenen Ausfällen (z.B. aufgrund von Krankheit) den Auftraggeber umgehend zu informieren. Vom Auftraggeber wird das Gleiche verlangt.

2. Dauer und Erfolg bei Training von Tieren sind abhängig vom jeweiligen Tier und vor allem davon, wie konsequent und regelmäßig, außerhalb des Unterrichts mit dem Tier trainiert wird. „rHUNDumFIT“ übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles.

H. Preise und Zahlung

1. Die Preise sind auf der Homepage www.rhundumfit.at zu entnehmen.

3. Die Bezahlung erfolgt in bar während der ersten Trainingseinheit, bzw. ist bis zur ersten Trainingseinheit auf „rHUNDumFIT“ zu überweisen.

I. Rücktritt

1. Einzelcoaching: Bei Einzeltrainings ist eine Verschiebung/Absage bis 24 Stunden vor Beginn der Sitzung kostenlos. Danach wird die Einheit, falls nicht anders vereinbart, mit 30 EUR verrechnet.

2. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftrages durch den Auftraggeber erfolgt keine Rückerstattung der bereits bezahlten Gebühren.

3. „rHUNDumFIT“ ist berechtigt sämtliche Trainings aus Gründen höherer Gewalt (wie z.B. Witterung) abzusagen. Im Falle einer Absage und nicht Zustandekommen eines Ersatztermins durch „rHUNDumFIT“ wird die vollständige bezahlte Gebühr rückerstattet. Die Anmeldung des Auftraggebers bleibt für den Fall, dass ein neuer Termin genannt wird, bestehen.

4. Bei wiederholter Anwendung von Maßnahmen des Auftraggeber, die mit den Prinzipen des respektvollen und gewaltfreien Umgangs mit dem Tier nicht vereinbart sind, ist „rHUNDumFIT“ berechtigt den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen und den Vertrag zu kündigen. Eine Rückerstattung der Kosten ist in diesem Fall nicht möglich.

J. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

1. Jegliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

2. Für alle  Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

3. Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam und/oder unvollständig oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag Lücken aufweisen, so wird hiervon die Rechtswirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt und zieht nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommende, rechtsgültige Bestimmung ersetzt. Aus dem Umstand, dass wir einzelne oder alle der uns entstehenden Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.

 

Stand 1.1.2014